Arbeiten in 2 Ländern kann Folgen haben für Sie als Arbeitgeber aber auch für Sie als Arbeitnehmer

Arbeiten in 2 Ländern kann Folgen haben für Sie als Arbeitgeber aber auch für Sie als Arbeitnehmer

Beim Arbeiten in zwei Ländern (darunter auch Heimarbeit) wird der Arbeitnehmer auf Grund nationaler Rechtsvorschriften höchstwahrscheinlich in beiden Ländern Sozialversichert sein und entsteht eine doppelte Sozialversicherungsplicht.

Da dies als nicht wünschenswert gesehen wird, haben die EU-Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene Absprachen gemacht, wobei jemand im Prinzip nur in einem Land Sozialversichert ist. Kurz gesagt bedeutet es, dass eine Person im Wohnland versichert ist, wenn er dort zu 25% oder mehr seine Arbeit ausübt oder sein Einkommen erwirbt. Für bestimmte Gruppen Arbeitnehmer gelten allerdings andere Regeln. Dies gilt für Beamte, Soldaten, Rheinschiffer, Seeleute und das Cockpit und Kabinenpersonal in Flugzeugen und Personen die über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind.

Im Nachstehenden werden wir einige Situationen beschreiben, in denen wir annehmen, dass die Arbeitnehmer in einem anderen Land wohnen als im dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

  • Der Arbeitnehmer ist in Prinzip in den Niederlanden sozialversichert, wenn er nur in den Niederlanden arbeitet (es gibt Ausnahmen bei Zeitarbeitsverträgen) und in einem anderen Land wohnt.
  • Der Arbeitnehmer ist nicht in den Niederlanden sozialversichert, wenn er die folgenden zwei Bedingungen erfüllt:
    1. Er arbeitet in den Niederlanden und in seinem Wohnland.
    2. Er arbeitet mindestens 25% seiner vertraglichen Arbeitszeit in seinem Wohnland oder er verdient mindestens 25% seines Gehalts in seinem Wohnland.
  • Der Arbeitnehmer ist sozialversichert in den Niederlanden, wenn er die folgenden zwei Bedingungen erfüllt:
    1. Er arbeitet bei Ihnen und 1 oder mehr andere Arbeitgebern in den Niederlanden.
    2. Er arbeitet weniger als 25% seiner vertraglichen Arbeitszeit in seinem Wohnland oder er verdient weniger als 25% seines Gehalts in seinem Wohnland.
  • Der Arbeitnehmer ist sozialversichert in den Niederlanden, wenn er die folgenden zwei Bedingungen erfüllt:
    1. Er arbeitet bei Ihnen und einem oder mehreren anderen Arbeitgebern in seinem Wohnland.
    2. Er arbeitet weniger als 25% seiner vertraglichen Arbeitszeit in seinem Wohnland oder er verdient weniger als 25% seines Gehalts in seinem Wohnland.
  • Der Arbeitnehmer ist sozialversichert in seinem Wohnland, wenn er die folgenden drei Bedingungen erfüllt:
    1. Er arbeitet bei Ihnen in den Niederlanden und einem oder mehreren anderen Arbeitgebern in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
    2. Sie und mindestens ein anderer Arbeitgeber sind in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ansässig, aber nicht im Wohnland des Arbeitnehmers.
    3. Der Arbeitnehmer arbeitet weniger als 25% seiner vertraglichen Arbeitszeit in seinem Wohnland oder er verdient weniger als 25% seines Gehalts in seinem Wohnland.

Mögliche Folgen

Wenn sich bei Ihnen eine der oben genannten Situationen ergeben ist es wichtig um diesem Aufmerksamkeit zu schenken und frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Für Sie als Arbeitgeber kann dies bedeuten, dass Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, in dem Sie nicht Ihren Sitz haben Lohnsteuer/Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen (von zusätzlichen Kosten noch ganz zu schweigen). Daher ist es wünschenswert, das Sie als Arbeitgeber prüfen ob für Ihren Mitarbeiter eine der hiervor beschriebene Situationen gilt. Die Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten darf hier auch nicht vergessen werden. Wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel minimal einen Tag pro Woche von zu Hause arbeitet, kann er schon schnell die 25% Bedingung erfüllen mit allen daraus entstehenden Konsequenzen. Darüber hinaus können sich auch arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben.

Dies kann auch Sie als Arbeitnehmer beeinflussen. Sie können zum Beispiel ihren niederländischen AOW Aufbau verlieren (vielleicht gibt es eine ausländische Regelung), möglicherweise müssen Sie eine andere Krankenversicherung abschließen (Wohnstaat anstelle des Arbeitslandes). Was passiert, wenn Sie krank werden, arbeitslos oder behindert werden, Rentenaufbau u.s.w.

Kurz gesagt, stellen Sie sicher, dass Sie als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer gut informiert sind über die möglichen Konsequenzen bei grenzüberschreitender Arbeit, sodass Sie nicht überrascht werden.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen in Bezug auf grenzüberschreitendes Arbeiten oder die Konsequenzen davon können Sie sich immer an unsere Berater wenden.

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