Grenzüberschreitende Beratung
Internationales Steuerrecht (grenzüberschreitende(s) Arbeit/Unternehmen);
Immer mehr Grenzen entfallen. Grenzübergreifendes Unternehmen/Arbeiten wächst stetig. Beim Anbieten von Dienstleistungen/Produkten in einem anderen Land werden Unternehmer jedoch mit den Gesetzen und Vorschriften des betreffenden Landes konfrontiert. Diese Gesetze und Vorschriften können von denen des eigenen Landes gehörig abweichen. Schon jetzt regeln wir alle Angelegenheiten für eine ständig wachsende Anzahl in- und ausländischer Unternehmen, die sowohl im niederländischen als auch in deutschen und anderweitigen Ausland aktiv sind. Wir kümmern uns darüber hinaus auch um Angelegenheiten von Privatpersonen mit einem grenzüberschreitenden Einkommen.
Sie können sich für u. a. die untenstehenden Dienstleistungen an uns wenden:
- Internationale Steuerplanung
- rechtliche Beratung in Fragen des europäischen Steuerrechts
- Außensteuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen
- Wohnsitzwechsel
- Internationale Vermögensplanung unter Berücksichtigung der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht
- Internationale Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht
- Buchhaltung und Lohnverrechnung für ausländische Unternehmen
- Optimierung internationaler Unternehmensstrukturen (Standortplanung, Konzernstrukturierung)
- Grenzüberschreitende Umwandlungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe
- Verrechnungssystemen und Verrechnungspreisdokumentation
- Betriebsstättenbegründung und -besteuerung unter besonderer Berücksichtung der Gewinnabgrenzungsvorschriften
- Arbeitnehmerentsendungen
- Beratung und Beantragung der 30%-Regelung
- Soziale Sicherheit bei grenzüberschreitendem Arbeiten und Unternehmen
