Actuel

  1. Arbeiten in 2 Ländern kann Folgen haben für Sie als Arbeitgeber aber auch für Sie als Arbeitnehmer

    Arbeiten in 2 Ländern kann Folgen haben für Sie als Arbeitgeber aber auch für Sie als Arbeitnehmer

    Beim Arbeiten in zwei Ländern (darunter auch Heimarbeit) wird der Arbeitnehmer auf Grund nationaler Rechtsvorschriften höchstwahrscheinlich in beiden Ländern Sozialversichert sein und entsteht eine doppelte Sozialversicherungsplicht.

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  2. Burgerservicenummer beantragen bei Wohnsitz außerhalb der Niederlande

    Burgerservicenummer beantragen bei Wohnsitz außerhalb der Niederlande

    Wohnen Sie in Deutschland und werden Sie in den Niederlanden arbeiten oder studieren? Oder beantragen Sie in den Niederlanden eine Leistung? Dann benötigen Sie eine Burgerservicenummer (BSN) für Ihre Kontakte mit niederländischen Behörden. Wie Sie diese Nummer beantragen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

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  3. Der Arbeitsvertrag bei grenzüberschreitender Tätigkeit

    Der Arbeitsvertrag bei grenzüberschreitender Tätigkeit

    Grenzüberschreitende Tätigkeiten kommen immer öfter vor. Besonders im Grenzgebiet werden oft Arbeitsverträge mit internationalen Aspekten geschlossen. Zum Beispiel hat ein deutscher Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen mit einem niederländischen Arbeitnehmer und der Mitarbeiter arbeitet hauptsächlich in den Niederlanden. Welches Recht ist in diesem Fall anwendbar? Wenn es Streitigkeiten gibt welches Gericht ist zuständig?

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