Lohnbuchhaltung
Lohn-und Gehaltsabrechnung ist ein sensibler Teil Ihres Unternehmens das viele spezielle Kenntnisse erfordert. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Lohn-und Gehaltsbuchhaltung zu führen. Dies gilt für juristische Personen, aber auch für ein Einzelunternehmen (oder kooperierend mit Anderen) und Mitarbeiter beschäftigen. Unsere Berater können mit Fachkenntnissen im Bereich der Gesetzgebung, Personalwesen, Arbeitsrecht, Sozialversicherung Gesetz und Lohn-und Gehaltsabrechnung unterstützen, wenn notwendig Sie beraten und die gesamte Lohn-und Gehaltsabrechnung übernehmen. Sie können, zum Beispiel, an die Begleitung und Beratung denken auf den folgenden Gebieten:
- Steuererklärungen bei verschiedenen Behörden;
- Erstellung von Arbeitsverträgen und Funktionsprofilen;
- Unterstützung bei Lohnsteuer-Kontrollen;
- Unterstützung bei der Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern;
- Berechnung der Gehälter (und die damit verbundenen Formalitäten);
- Salary - split;
- Beratung bei Tarifverhandlungen, Arbeitsbedingungen und (grenzüberschreitendem) Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht;
- Unterstützung bei Einspruch- und Beschwerdeverfahren;
- Beratung bei der Beantragung der 30%-Regelung;Erstellung der Lohnabrechnungen.
Durch die intensive Zusammenarbeit zwischen unseren verschiedenen Beratern, Steuerberatern und Rechtsanwälten oder Juristen können wir Ihnen die richtigen Informationen schnell und angemessen und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und Regelungen zur Verfügung stellen. Eine unentbehrliche Voraussetzung bei allen Ihren Fragen in Bezug auf Vergütung.
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