Burgerservicenummer beantragen bei Wohnsitz außerhalb der Niederlande

Wohnen Sie in Deutschland und werden Sie in den Niederlanden arbeiten oder studieren? Oder beantragen Sie in den Niederlanden eine Leistung? Dann benötigen Sie eine Burgerservicenummer (BSN) für Ihre Kontakte mit niederländischen Behörden. Wie Sie diese Nummer beantragen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen keine Burgerservicenummer (BSN) bereitstellen. Wenn Sie in den Niederlanden einen Wohnraum haben und sich in einem Zeitraum von 6 Monaten mindestens 4 Monate in den Niederlanden aufhalten, lassen Sie sich dann in der Gemeinde registrieren, in der sich Ihr Wohnraum befindet. Sie erhalten Ihre BSN dann von dieser Gemeinde.
Wenn Sie nicht in den Niederlanden Wohnraum haben, melden Sie sich dann bei Niederländischen Gemeinde mit einem Schalter für Personen, die keine Einwohner der Niederlande sind.
Weiter Informationen finden Sie über diesen Hyperlink.
Was ist eine BSN und warum benötigen Sie eine BSN?
Für Behördenangelegenheiten in den Niederlanden benötigen Sie meistens Ihre Burgerservicenummer (BSN). Die BSN ist eine persönliche Nummer, die sich aus 9 Ziffern zusammensetzt.
Ihr Arbeitgeber benötigt zum Beispiel Ihre BSN. Damit regelt er bestimmte Angelegenheiten, zum Beispiel mit dem Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) und Ihrer Pensionskasse.
- Auch im Gesundheitswesen wird die BSN benötigt. Sie können in den Niederlanden bei Arztbesuchen, im Krankenhaus oder in der Apotheke nach Ihrer BSN gefragt werden.
- Beantragen Sie die Anw-Hinterbliebenenleistung bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB)? Dann muss die SVB Ihre persönlichen Daten mit einer BSN registrieren.
- Beantragen Sie Zuschläge beim Belastingdienst oder Kindergeld bei der SVB? Dann müssen diese Träger die persönlichen Daten Ihrer Familienmitglieder mit einer BSN registrieren.
Wie erhalten Sie eine BSN, wenn Sie in den Niederlanden arbeiten oder studieren werden?
Für Personen, die in den Niederlanden arbeiten oder studieren, jedoch in ihrem Herkunftsland wohnen bleiben, gilt ein anderes Verfahren. Ein Beispiel: Sie wohnen in Deutschland und arbeiten als Grenzgänger in den Niederlanden. Melden Sie sich bei einer der befugten Gemeinden in den Niederlanden. Diese Gemeinde registriert Sie als „Nicht-Einwohner“ im niederländischen Einwohnermelderegister (Basisregistratie Personen, kurz BRP). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Abschrift mit Ihrer BSN.
Die Registrierung ist bei einer der folgenden Gemeinden möglich: Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Breda, Den Haag, Doetinchem, Eindhoven, Goes, Groningen/Eemshaven, Heerlen, Leeuwarden, Leiden, Nijmegen, Rotterdam, Terneuzen, Utrecht, Venlo, Zwolle.
Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen keine Burgerservicenummer (BSN) bereitstellen. Wenn Sie in den Niederlanden einen Wohnraum haben und sich in einem Zeitraum von 6 Monaten mindestens 4 Monate in den Niederlanden aufhalten, lassen Sie sich dann in der Gemeinde registrieren, in der sich Ihr Wohnraum befindet. Sie erhalten Ihre BSN dann von dieser Gemeinde.
Wenn Sie nicht in den Niederlanden Wohnraum haben, melden Sie sich dann bei Niederländischen Gemeinde mit einem Schalter für Personen, die keine Einwohner der Niederlande sind.
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Wie erhalten Sie eine BSN, wenn Sie eine Anw-Hinterbliebenenleistung beantragen?
Wenn Ihr Partner verstorben ist und in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet hat, können Sie eine Anw-Hinterbliebenenleistung bei der SVB beantragen. Sie benötigen eine BSN, brauchen diese jedoch nicht selbst zu beantragen. Sobald Sie die Anw-Leistung beantragen, sorgt die SVB dafür, dass Sie als Nicht-Einwohner im niederländischen Einwohnermelderegister (BRP) registriert werden. Anschließend erhalten Sie von der SVB einen Bescheid mit Ihrer BSN.
Wie erhalten Sie eine BSN für Ihren Partner?
Beantragen Sie einen Zuschlag beim Belastingdienst und haben Sie einen Partner? Dann muss Ihr Partner eine BSN haben. Ihr Partner kann sich auch als Nicht-Einwohner bei einer der befugten niederländischen Gemeinden registrieren lassen. Ist dies nicht möglich? Verwenden Sie dann das Formular „Verzoek burgerservicenummer toeslagpartner buitenland“ (nur in niederländischer Sprache). Sie können das Formular von der Website herunterladen oder beim Steuertelefon Ausland (BelastingTelefoon Buitenland) anfordern.
Wie erhalten Sie eine BSN für Ihr Kind?
Möchten Sie Kinderbetreuungszuschlag oder kindgebundenes Budget beantragen? Dann benötigen Sie für Ihr Kind auch eine BSN. Die BSN erhalten Sie automatisch, wenn Sie Kindergeld bei der SVB beantragen. Erhalten Sie noch kein Kindergeld? Nehmen Sie dann Kontakt mit der SVB auf und beantragen Sie Kindergeld. Die SVB sorgt dafür, dass Ihr Kind als Nicht-Einwohner im niederländischen Einwohnermelderegister (BRP) registriert wird. Anschließend erhalten Sie vom niederländischen Innenministerium ein Schreiben mit der BSN Ihres Kindes.
Quelle: www.svb.nl
